Im Verfassungsschutzbericht Berlin 2011 veröffentlichte der Berliner Verfassungsschutz ein Bild von mir, was ich eigentlich nur einer Berliner Tageszeitung zur Verfügung gestellt hatte. Dafür hätte es von mir auch kein Einverständniss gegeben, darum entschloss ich mich gegen die Sache vor zu gehen und dem Berliner Verfassungsschtz eine Unterlassung über einen Anwalt zukommen zu lassen. Ausserdem sollte die weitere Verbreitung unterbunden werden. Fristgerecht antwortete der Verfassungsschutz Berlin und hat sich uns unterworfen. Damit ist eine weitere Verbreitung nicht mehr gestattet und die Verbreitung des bereits gedruckten Berichtes in dieser Form so nicht mehr möglich, ausser das Bild wird unkenntlich gemacht oder entfernt. Aus der Onlineausgabe ist das Foto bereits verschwunden. Ausserdem wurde der Schadensersatzanspruch anerkannt für die illegale Verbreitung, somit muss die Behörde zahlen. Womit bewiesen wäre, das der Berliner Verfassungsschutz im Medienrecht auch abgemahnt werden kann, für die Verbreitung von nicht genehmigten Inhalten.
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