Skip to content


Bad Kleinen – Abschlussbericht der Bundesregierung nun öffentlich

Veröffentlicht auf freitag.de & linksunten.indymedia

Es war ein Sonntag und auf dem Bahnhof von Bad Kleinen ist normaler Zugverkehr. Niemand der Anwesenden auf den Bahnsteigen ahnt, das in wenigen Minuten eine der größten Pannen der Ermittlungsbehörden in der BRD beginnen sollte. Dabei sterben zwei Menschen. Das Rote Armee Fraktion Mitglied Wolfgang Grams und der GSG9 Beamte Michael Newrzella. Der genaue Ablauf der Ereignisse ist bis heue nicht restlos geklärt. Birgit Hogefeld wird von Beamten festgenommen, für sie endet an diesem Tag die Zeit im Untergrund, es beginnt ihre langjährige Haftzeit. Die dritte Person, die an diesem Tag eine Rolle spielt, ist der Verfassungsschutzinformant Klaus Steinmetz.

Im Dezember 2012 wurde nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Bundesministerium des Inneren die Veröffentlichung des Zwischenberichtes und des Abschlussberichtes “zu den Ereignissen und des Polizeieinsatzes von Bad Kleinen am 27.06.1993” gefordert und beantragt. Diese liegen nun vor und werden hiermit der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Auch wenn bei Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz keine vollständige Offenlegung von Akten erfolgt, somit stellt dieses Gesetz im Grunde eine Form von Augenwischerei dar, wurden die Berichte der Bundesregierung hier angefordert. Themen wie Bad Kleinen und diverse andere ungeklärte Vorgänge in der BRD-Geschichte befinden sich weiterhin im Dunkeln und es ist fragwürdig, ob diese ans Tageslicht für eine Aufarbeitung gelangen werden. Die Entdeckung des Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) und deren behördliche Verstrickungen mit diversen Diensten, verdeutlichten einmal mehr, das Vorgänge eher schnellstmöglich “geschreddert” werden, bevor sie im Zweifel an die Öffentlichkeit gelangen. Am 27. Juni 2013 steht nun der 20. Jahrestag der Ereignisse um Bad Kleinen bevor.

Nach dem Tod von Wolfgang kam sehr schnell die Spekulation auf, dass es sich hierbei um eine gezielte Hinrichtung eines GSG9 Beamten gehandelt haben könnte, da bei dem Schusswechsel auch ein Beamter der GSG9, der Beamte Michael Newrzella zu Tode kam. Kurze Zeit später meldeten sich verschiedene Zeug_innen bei den Medien und einigen Politiker_innen, die angaben die Ereignisse so gesehen zu haben. Eine Zeugin bestätigte sogar an Eides statt, eine Hinrichtung gesehen zu haben. Die Behörden sperrten sich in ihrer Informationspolitik dermaßen, dass dieser Verdacht zunächst auch für jede_n offensichtlich erschien. Im Nachgang versuchen die Beteiligten, ihre Informationspolitik immer noch zu verteidigen und stellen sie als notwendig dar, da Klaus Steinmetz zu diesem Zeitpunkt geschützt werden sollte. Als dann auch noch bekannt wird nach ersten Untersuchungen, dass sich Wolfgang Grams den tödlichen Schuss wohl nicht selber setzte und von einem Nahschuss auszugehen sei, erstattete Wolfgangs Mutter damals Anzeige.

Klaus Steinmetz ist beim Verfassungsschutz als V-Mann systematisch aufgebaut worden, Kontakte in die radikale und militante Linke zu knüpfen. Es gelang dem Verfassungsschutz erstmalig, einen V-Mann an die Führungsebene der Roten Armee Fraktion heranzuführen. Steinmetz unterrichtete die Behörden stets über seine Schritte, so auch dass Ende Juni 1993 ein weiteres Treffen mit ihm und dem gesuchten RAF Mitglied Birgit Hogefeld in Mecklenburg Vorpommern stattfinden sollte. Die Behörden planten eine Verhaftung. Für den Zugriffsort entschieden sich die Dienste für die Stadt Wismar, wo Steinmetz und Hogefeld eine Unterkunft beziehen sollten. Steinmetz sollte bei der Verhaftung die Flucht gelingen, damit er weiter in den linken Strukturen seiner Spitzeltätigkeit nachgehen könne. Aufgrund von verschiedenen Ereignissen wurde dieser Zugriff jedoch spontan abgebrochen. Kurz vor dem geplanten Zugriff vor einer Pension in Wismar, hörten die Beamten mit, wie Hogefeld zum Vermieter äusserte:  „Sie wollen sich noch mit weiteren Freunden treffen.“ Steinmetz und Hogefeld waren in Wismar in einer kleinen Pension abgestiegen, der Verfassungsschutz lauschte dauerhaft mit, versteckte Mikros und Peilsender waren im Einsatz. Das Nachbarhaus der Pension wurde vorher in Beschlag genommen, die Mieter_innen mit einem Trick in die Ferien geschickt. Auch diese Aktion scheint äußerst fragwürdig. Die Dienste entschieden sich schließlich, den Zugriff in Bad Kleinen stattfinden zu lassen, obwohl die Bedingungen für die Festnahme dort um einiges Riskanter sein würden und laut BKA später auch vorher abgelehnt wurden. Dennoch war der Jagdtrieb der Behörden ausgelöst, es sollten möglichst viele Mitglieder der Roten Armee Fraktion festgenommen werden. Hierbei hatten einige anscheinend die wahnhafte Vorstellung, gar einer RAF-Vollversammlung auf Bahnsteig 3 von Bad Kleinen auf der Schliche zu sein. Seit Jahren tappten die Fahnder_innen im Dunkeln, erst kürzlich wurde ein Schaden von 120 Millionen DM an der noch im Bau befindlichen JVA Weiterstadt verursacht, als diese mit über 200 Kilogramm Sprengstoff in die Luft gejagt wurde. Der Staat machte sich allmälig lächerlich und brauchte dringend Erfolge bei der Bekämpfung der RAF.

Sonntag, 27. Juni. Auf dem Bahnhof von Bad Kleinen sitzen Hogefeld und Steinmetz in einer Bahnhofskneipe zwischen den Bahnsteigen drei und vier. Der Laden ist klein und sehr überschaubar. Die GSG9  die den Zugriff übernehmen soll, verzichtet eine Person in der Kneipe zu positionieren. Sie sitzen aber bereits in den Büschen der Umgebung und belauschen die Beiden wieder. Die GSG9 geht mit drei Teams in Stellung. An beiden Eingängen des Bahnhofes und einem Aufgang zwischen Bahnsteig und Unterführung. Getarnt haben sie sich als Sportreisegruppe, um nicht weiter aufzufallen. Niemand kommt mehr herein in den Bahnhofsbereich. Wolfgang Grams trifft mit einem Zug ein und alle drei essen zusammen. Nach der Mahlzeit betreten sie die Bahnhofsunterführung. In diesem Moment, so die offiziellen Darstellungen, interpretiert ein GSG9 Beamter einen Funkspruch falsch und beginnt den Zugriff und stürmt auf die Drei zu. Andere mutmaßen, dass ihm die Sicherung durchgebrannt sein soll. Nun treten auch die restlichen GSG9 Teams in Aktion und beginnen ebenfalls den Zugriff. Grams entdeckt die Falle und rennt in umgekehrter Laufrichtung die Treppe zum Bahnsteig wieder herauf, verfolgt von Newrzella und anderen Beamten. Es fallen Schüsse. Gleichzeitig wird Birgit Hogefeld überwältigt und ihr die Sicht genommen. Später wird sie angeben, dass ihr der Mund mit Klebeband abgeklebt und ihr ein Sack über den Kopf gestülpt wurde. Steinmetz wird kurzzeitig ebenfalls festgenommen, verschwindet dann aber plötzlich aus der Szenerie. Er wird dann wohl ausgeflogen und seinem V-Mannführer übergeben. Seine Legende soll um jeden Preis aufrechterhalten werden. Die vermeindlich gelungene Flucht wird vorgetauscht. Um diese weiter zu stützen, werden in der Folgezeit zahlreiche Wohnungen und Projekte gestürmt, mit der Begründung einen „flüchtigen Terroristen zu suchen“. Grams ist zu diesem Zeitpunkt schwer verletzt und liegt auf dem Gleis. Newrzella liegt auf dem Bahnsteig, ebenfalls schwer verletzt, angeschossen. Eintreffende Notärzte werden nicht zu Grams durchgelassen, sie sollen erst Newrzella versorgen, der zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht mehr gerettet werden kann. Dennoch vergehen wertvolle Minuten. Grams stirbt später an seinen Verletzungen. Durch die unterlassene Hilfeleistung und die späte Versorgung durch den Notarzt bleibt die Frage offen, ob er hätte gerettet werden können. Der Tatort, näher die Lage der Waffen wurde im Nachhinein laut Bericht verändert. So fand sich die Waffe Grams später auf dem Bahnsteig wieder. Dies wurde begründet mit der Eigensicherung der beteiligten Beamten. Gutachter bemängelten dennoch, dass sich so nicht zweifelsfrei klären lasse, wie die tödlichen Schüsse auf Grams fielen. Im Nachgang der Ereignisse, fühlten sich viele an die sogenannte Killfahndung erinnert, im Zweifel „abdrücken“, statt vor Gericht stellen.

Zeug_innen gaben später an, mehrere Schüsse hintereinander gehört zu haben, dann eine Pause, weitere Schüsse. Dies stützt die Hinrichtungsthese, die viele in der Folgezeit äußerten. In dem nun vorliegenden Abschlussbericht sind keine neuen detaillierten Ergebnisse herauszulesen.  Die wesentlichen Punkte verweisen stets auf den Zwischenbericht, welcher bei der Informationsfreiheitsanfrage nicht veröffentlicht wurde, da er „bei Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Belange der inneren Sicherheit haben kann.“ Ebenfalls enthalte der Zwischenbericht „umfangreiche Details zu polizeitaktischen Vorgehensweisen des BKA […] und der Spezialeinheit GSG9“. Außerdem wird angeführt, dass „personenbezogene Daten Dritter betroffen sind. In diesem Fall […] des getöteten Polizeibeamten und des dringend Tatverdächtigem die nicht allgemein bekannt sind“. Zwei Abschnitte wurden vom Innenministerium entfernt, da sie laut Begründung „einsatztaktische Hinweise auf die Arbeit des BKA und der GSG9 liefern könnten.“ Im Grunde wirkt der Abschlussbericht sinnlos, da anscheinend taktisch klug positioniert, die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung im Zwischenbericht weiterhin unter Verschluss liegen. Da bei solch komplexeren Anfragen nach Akten die Auskünfte nicht mehr kostenfrei stattfinden nach dem Gesetz, überstieg dies irgendwann die Möglichkeiten des Antragstellers. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn sich eine Initiative innerhalb der radikalen Linken mit einer erneuten eigenen Aufklärung versucht und die offizielle Deutung nicht den beteiligten Behörden überlassen wird. Im Fall der rechtsradikalen Mörderbande des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ sollte eine Aufklärung ebenfalls nicht Behörden überlassen werden, die nach Bekanntwerden nichts anderes zu tun hatten, als zunächst mal den Reißwolf anzuwerfen.

Der Verfassungsschutz Spitzel Klaus Steinmetz verschwand nach Bad Kleinen zunächst von der Bildfläche. Es wurde vom Verfassungsschutz versucht, ihn in der Szene zu behalten. So wurden Hausdurchsuchungen inszeniert, die eine Fluchtlegende aufrechterhalten sollten. Steinmetz äußerte sich in Briefen bei ehemaligen Genoss_innen zu dem Vorfall, bei der genauen Formulierung half offenbar der Verfassungsschutz mit. Birgit Hogefeld äußerte sich später in offenen Briefen zu ihrer Festnahme und dem Tod ihres Genossen und Freundes. Sie stellte die Frage, wie so etwas passieren konnte, dass eine Person wie Steinmetz nie richtig hinterfragt wurde. Selbstkritisch stellte sie fest, dass Steinmetz immer bestimmten tiefer gehenden Diskussionsprozessen auswich und offenbar keine eigene Meinung vertrat. Die Laage für Steinmetz wurde lebensgefährlich, seine Rolle als V-Mann war aufgeflogen, er wurde in das Zeugenschutzprogramm aufgenommen und befindet sich zurzeit unter einer weiteren falschen Identität im Ausland. Ein verschissenes Leben voller Verrat und Lügen!

Winfried Ridder, 20 Jahre Referatsleiter für die Bekämpfung von Terrorismus Links beim Verfassungsschutz tätig, schrieb in seinem Buch “Verfassung ohne Schutz” im Jahr 2013 zum Thema Spitzel in der militanten Linken: “Im Kommandobereich der RAF konnte von ihrer Gründung 1972 bis zu ihrer Auflösung 1998 keine menschliche Quelle platziert werden. Lediglich im Falle […] Klaus Steinmetz ist es […] gelungen ein Quelle heranzuführen.” Steinmetz arbeitete seit 1985 für den Verfassungsschutz. Über Startbahn West, Lateinamerika Komitee, & Infoläden war er stets „ein Mann der Praxis“ und am 26. Februar 1992 war der Verfassungsschutz am Ziel. Steinmetz meldete ein Treffen mit einer Person in Frankreich, die als Birgit Hogefeld identifiziert wurde. Ridder kommt zu dem Ergebnis, dass nach Bad Kleinen „Terrorsitische Kleinstgruppen, die selbst weitgehend mit nachrichtendienstlichen Methoden arbeiten, für die Sicherheitsbehörden grundsätzlich nicht penetrierbar sind. […] Die Geheimdienste und die Politik müssen erkennen, dass das klassische V-Mann-Konzept nicht mehr vertretbar ist.“ Ridder fordert als Rechtsstaatler die Auflösung des Trennungsgebotes von Verfassungsschutz und Ermittlungsbehörden als eine denkbarste Lösung. Die dann ohne Zweifel einen Verstoß gegen die Festlegungen der Alliierten nach der Niederschlagung Hitlerdeutschlands im Zweiten Weltkrieg darstellen würde. Bei der Debatte zur Auflösung der Verfassungsschutzbehörden in der Bundesrepublik sollte stets auch beachtet werden, dass diese dann eben nicht bei den Landeskriminalämtern und beim Bundeskriminalamt untergebracht werden. Dann wäre nämlich der Weg frei für einen unkontrollierten Staatsschutz, der nicht im Trüben fischt, sondern Türen eintritt und Leute gezielt ausschaltet und diese hinter Gittern verschwinden lässt. Die Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden und des Verfassungsschutzes bei der Bekämpfung linker Strukturen schien jahrzehntelang faktisch untermauert praktiziert worden zu sein, einzig bei Ermittlungen gegen rechten Terrorismus schien stets das Trennungsgebot peniebel beachtet worden zu sein.
Freiheit für alle Gefangenen!

„Wisse ein Jeder –
niemand ist vergessen 
und nichts ist vergessen“

Abschlussbericht der Bundesregierung (PDF)

Posted in Repression.